TECHNIK
Kleinkläranlagen kommen zum Einsatz, wenn ein Einzelhaus, kleine Siedlungen oder Gewerbebetriebe nicht an die kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden können. Sie können je nach Technik bis zu 8 m³ Wasser pro Tag reinigen und sind dadurch für bis zu 50 Einwohner geeignet. Alle neu einzurichtenden Kleinkläranlagen müssen die Euronorm prEN 12566 erfüllen. Für Altanlagen, die vielfach nur aus einer mechanischen Reinigung bestehen, wird in vielen Kreisen und Gemeinden der Bundesrepublik die Modernisierung dieser Anlagen gefordert.
Aufbau einer Kleinkläranlage
Eine Kleinkläranlage setzt sich aus einer mechanischen Vorklärung und einer biologischen Hauptreinigung sowie den für die Einleitung notwendigen Einrichtungen zusammen. Die Behälter sind in der Regel aus Beton oder aus Kunststoff gefertigt. Die Anlagen aus Beton können sowohl aus einem Guss (monolithisch) als auch aus zusammengesetzten Fertigteilen erstellt werden

Vorbehandlung

Einleitung in Gewässer
Die Einleitung des gereinigten Abwassers erfolgt entweder in ein Fließgewässer, was immer vorzuziehen ist, oder z.B. über einen Sickergraben, eine Sickergrube oder eine Sickermulde ins Grundwasser. Die Einleitung in das Oberflächengewässer ist mit dem Eigentümer und / oder Unterhaltungsberechtigten abzustimmen. Zwischen der biologischen Reinigungsstufe und der Rohrleitung zur Einleitstelle ist in der Regel ein Kontrollschacht einzubauen. Bei einem Sickergraben oder einer Sickergrube wird das gereinigte Abwasser aus der biologischen Reinigungsstufe einer Kleinkläranlage über einen Verteiler-/ Kontrollschacht und belüftete Sickerstränge in den Untergrund geleitet. Anzahl und Länge der Sickerstränge richten sich nach der Aufnahmefähigkeit des Bodens und der Zahl der angeschlossenen Einwohner. Der Abstand zum Grundwasser sollte ganzjährig mindestens 1,5 m betragen, damit die Reinigungsleistung durch den Boden gewährleistet ist.
